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Laura Schönborn

Angebot & Honorar

Was ich anbiete

Wählen Sie einen Bereich, um mehr zu erfahren. Alles orientiert sich an Ihrem Anliegen und Ihrem Tempo.

Einzelbegleitung

Ihr persönliches Anliegen im Mittelpunkt.

In den Einzelsitzungen stehen Sie mit Ihrem persönlichen Anliegen im Mittelpunkt. Gemeinsam schaffen wir Raum für das, was Sie bewegt – in Ihrem Tempo und orientiert an Ihrer individuellen Situation.

Paarbegleitung

Miteinander ins Gespräch kommen.

Beziehungen können herausfordern und gleichzeitig Entwicklung ermöglichen. Paarsitzungen bieten Raum, miteinander ins Gespräch zu kommen, gegenseitige Perspektiven besser zu verstehen und neue Sichtweisen auf gemeinsame Themen zu gewinnen.

Familienaufstellung

Verborgene Dynamiken in Familiensystem sichtbar machen.

Familienaufstellungen bietet die Möglichkeit verborgende Dynamiken innerhalb des Familiensystems sichtbar zu machen. Häufig zeigen sich dabei Zusammenhänge, Rollen oder Beziehungsmuster, die im Alltag unbewusst wirken.

Im geschützten Rahmen können familiäre Verstrickungen, generationsübergreifende Themen oder wiederkehrende Muster betrachtet werden. Ziel ist es nicht, Schuldige zu finden, sondern Zusammenhänge zu erkennen und neue Perspektiven auf das eigene Erleben zu gewinnen.

Je nach Anliegen arbeite ich mit Familienaufstellungen in der Gruppe oder mit systemischen Strukturaufstellungen im Einzelsetting.

In Planung

Seminare

Rund um persönliche Entwicklung & systemische Themen.

Honorar & Rahmen

Transparent und in Ruhe

Kennenlerngespräch

20-30 Minuten · unverbindlich

kostenlos

Ausführliche Erst- & Orientierungssitzung

ca. 90 Minuten · empfohlen für den 1. und optional 2. Termin

160 €

Einzelsitzung

ca. 50 Minuten

100 €

Paarsitzung

ca. 50 Minuten

190 €

Familienaufstellungs-Wochenende

zwei Tage · innerhalb einer Gruppe

350 € p.P.

Hinweis zur Kostenübernahme. Die Kosten für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist je nach Vertrag möglich – bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.

Wie eine Begleitung abläuft und was Selbstzahlerpraxis für Sie bedeutet, lesen Sie unter Ablauf & Selbstzahler.

Ein geschützter Raum, in dem Sie durchatmen dürfen und in dem Neues wachsen kann.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen

Wie vereinbare ich einen Termin?

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Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Wunschtermin einfach und unkompliziert zu buchen:

  • Online-Buchung: Nutzen Sie gerne die direkte Online-Terminvergabe für ein kostenloses Erstgespräch. Hier können Sie Ihren Wunschtermin ganz flexibel und nach Ihren persönlichen Vorlieben auswählen.

  • Persönlicher Kontakt: Alternativ erreichen Sie mich jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Website.

Alle Folgetermine stimmen wir nach unserem ersten Gespräch individuell und persönlich miteinander ab.

Wie läuft das erste Gespräch und der Beginn der Therapie ab?

+

Das kostenlose Erstgespräch dauert etwa 30 Minuten. Wir lernen uns kennen, sprechen darüber, was Sie gerade mitbringen, und klären wichtige organisatorischen Punkte. Dieses kurze Kennenlernen gibt beiden Seiten ein Gefühl dafür, ob und wie wir gemeinsam weiterarbeiten möchten.

Im Anschluss erhalten Sie von mir vorbereitende Unterlagen für die ersten Einzelsitzungen. Sie unterstützen dabei, erste Gedanken zu sortieren und erleichtern den Einstieg in den therapeutischen Prozess.

Darauf folgen ein bis zwei Einzelsitzungen à 90 Minuten. Diese intensiven Termine bilden den Beginn der therapeutischen Arbeit: Wir widmen uns einer ausführlichen Anamnese, beleuchten relevante Lebensbereiche und entwickeln gemeinsam erste Zielrichtungen für den Prozess.

Wie läuft die weitere Psychotherapie ab?

+

Wenn wir nach unserem kostenfreien Erstgespräch gemeinsam entscheiden, dass ich Sie auf Ihrem Weg begleiten darf, gliedert sich die Zusammenarbeit in folgende Schritte:

  • Der Einstieg (1. bis optional 2. Sitzung – 90 Minuten): Wir nehmen uns ausreichend Zeit für eine umfassende Bestandsaufnahme, Anamnese und die Klärung Ihrer persönlichen Ziele.

  • Der fortlaufende Prozess (ab der nächsten Sitzung – 50 Minuten): Die regulären Folgetermine finden als 50-minütige Einzelsitzungen statt, in denen wir kontinuierlich an Ihren Themen arbeiten. Diese können wöchentlich oder alle zwei Wochen erfolgen. 

Darüber hinaus gibt es auch individuelle Therapie- & Begleitformate

Je nach Ihrem persönlichen Anliegen und der Tiefe der Thematik stimmen wir den Umfang der Sitzungen individuell ab:

  • Kurzzeittherapie / Lösungsfokussierte Begleitung (ca. 5–10 Sitzungen): Ideal bei eng abgegrenzten Fragestellungen, konkreten Entscheidungen oder zur Überwindung aktueller, punktueller Hürden.

  • Begleitung in schwierigen Lebensphasen (ca. 10–20 Sitzungen): Für Zeiten von Umbruch, Trauer, Veränderungen oder anhaltenden Belastungen, in denen eine verlässliche und strukturierte Unterstützung gewünscht ist.

  • Intensiv- & Prozessbegleitung (ab 20 Sitzungen): Für die tiefergehende Bearbeitung von komplexeren Themen, tief sitzenden Mustern oder anhaltenden psychischen Belastungen.

Hinweis: Den genauen Rhythmus und die voraussichtliche Dauer besprechen wir stets transparent und passen den Verlauf flexibel an Ihre Entwicklung an.

Brauche ich eine Überweisung?

+

Nein, Sie benötigen keine ärztliche Überweisung. Sie können Ihren Termin direkt und unkompliziert mit mir vereinbaren, wahlweise online, telefonisch oder per E-Mail.

 

Welche Bezahloptionen habe ich und bekomme ich eine Rechnung?

+

Für die Bezahlung vor Ort stehen Ihnen zwei einfache Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Bargeld

  • PayPal (direkt vor Ort per Smartphone)

Ihre Rechnung senden wir Ihnen im Anschluss ganz unkompliziert per E-Mail zu.

Werden die Kosten für die Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen?

+

Die Kosten für die Sitzungen werden in der Regel privat getragen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Behandlungen durch Heilpraktiker:innen für Psychotherapie grundsätzlich nicht. 

Für Privatversicherte, Patienten mit privater Zusatzversicherung und Beihilfeberechtigte kann eine Erstattung möglich sein. Da die Regelungen je nach Tarif stark variieren, sollte ein möglicher Anspruch vor Beginn der Behandlung direkt mit dem jeweiligen Kostenträger geklärt werden. 

Berufsgenossenschaften (BG): Bei psychischen Belastungsreaktionen, Traumafolgen nach Arbeitsunfällen oder seelischen Krisen im beruflichen Kontext können Berufsgenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt vom jeweiligen Fall und der Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall oder beruflich bedingte Belastung ab. Eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen BG ist daher notwendig.

Welche Vorteile hat die private Kostenübernahme?

+

Die Entscheidung für eine private Übernahme der Therapiekosten bietet vor allem Flexibilität, zeitliche Entlastung und den maximalen Schutz Ihrer persönlichen Daten.

  • Zügiger Start ohne Wartezeiten: Durch den Verzicht auf bürokratische Antrags- und Prüfungsverfahren entfallen lange Wartezeiten. Ihre Unterstützung kann genau dann unmittelbar beginnen, wenn Sie sie benötigen.

  • Lückenlose Vertraulichkeit und Schutz der Privatsphäre: Ihre Behandlung bleibt vollkommen privat. Weder Diagnosen noch persönliche Behandlungsdaten werden an Krankenkassen oder externe Stellen weitergegeben – Ihr geschützter Raum bleibt garantiert unberührt.

  • Unbeschwerte Zukunftsperspektiven: Da keinerlei Einträge in offiziellen Krankenakten entstehen, bleiben Sie für kommende Lebensentscheidungen absolut flexibel. Es entstehen Ihnen keine Einschränkungen oder Hürden – sei es bei der Berufswahl, einer Verbeamtung oder beim Abschluss von Verträgen wie einer privaten Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die eigenständige Finanzierung ermöglicht Ihnen somit einen schnellen, diskreten Zugang zur Therapie und gibt Ihnen die Freiheit, Ihren Weg eigenverantwortlich zu gestalten.

Kann ich die Kosten für meine Behandlung von der Steuer absetzten?

+

Ja, die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie lassen sich grundsätzlich in der Steuererklärung anrechnen.

  • Steuerliche Zuordnung: Sie können die Honorare im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung unter den Außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) anführen.

  • Voraussetzung für die Anrechnung: Eine steuerliche Entlastung greift, sobald Ihre gesamten Krankheitskosten in einem Jahr die für Sie persönlich berechnete zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.

  • Nachweis aufbewahren: Damit das Finanzamt die Beträge anerkennt, sollten Sie sämtliche Originalrechnungen sowie die dazugehörigen Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge) sorgfältig aufbewahren.

 

Hinweis: Da die genaue steuerliche Wirkung von Ihren individuellen Einkommensverhältnissen abhängt, empfiehlt sich bei Detailfragen die Absprache mit einer Steuerberatung.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Termin absagen oder verschieben möchte?

+

Damit die Praxis verlässlich planen kann und reservierte Zeiten fair genutzt werden, gelten für Terminabsagen folgende Regelungen:

  • Bis zu 48 Stunden vor dem Termin: Sie können Ihren Termin kostenfrei absagen oder verschieben.

  • Bis zu 24 Stunden vor dem Termin: Bei einer Absage innerhalb dieses Zeitraums fällt eine anteilige Ausfallgebühr an.

  • Absage am selben Tag: Bei sehr kurzfristigen Absagen wird das Ausfallhonorar in voller Höhe berechnet.

 

Ausnahme bei Notfällen: Unvorhersehbare Notfälle und Fälle höherer Gewalt, für die Sie nicht verantwortlich sind, sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgenommen.

 

Sind die Praxisräume barrierefrei zugänglich?

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Die Praxis liegt zwar im Erdgeschoss, ist jedoch leider nicht komplett barrierefrei zugänglich. Sowohl beim Betreten der Haustür als auch beim Zugang zu den Praxisräumen muss jeweils eine kleine Stufe überwunden werden.

Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen oder Fragen zum Zugang haben, sprechen Sie mich bitte im Vorfeld einfach an, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!

Wann ist meine Begleitung nicht die richtige?

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Meine Praxis bietet Unterstützung im Rahmen des Heilpraktikergesetzes. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine andere Form der Hilfe notwendig ist:

  • Akute Krisen & Notfälle: In lebensbedrohlichen Lagen, akuten psychiatrischen Krisen oder bei Suizidgedanken wenden Sie sich bitte umgehend an den Notruf (112) oder an die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 bzw. 0800 111 0 222 (kostenfrei, anonym und rund um die Uhr erreichbar).

  • Schwere psychische Erkrankungen: Bei tiefgreifenden oder komplexen Krankheitsbildern gehört die Behandlung in die Hände von Fachärzten für Psychiatrie oder approbierten Psychotherapeuten.

Sollten wir im gemeinsamen Erstgespräch feststellen, dass Ihr Anliegen eine spezialisierte medizinische oder psychotherapeutische Versorgung erfordert, unterstütze ich Sie gerne mit entsprechenden Empfehlungen.

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